Initiative fuer das EU-Buergerbegehren

Worum es geht

24.03.2007 | Comments Off

Das Europäische Bürgerbegehren begründet für Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten das Recht, gemeinsam die Europäische Kommission zu rechtlichen Schritten aufzufordern, sofern es gelingt, für ein Anliegen eine Million Unterschriften  in „einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“  (Artikel I-47.4, Vertrag über eine Verfassung für Europa) zu sammeln.
Das Europäische  Bürgerbegehren legt die Europäische Kommission nicht auf ein bestimmtes Handeln oder eine bestimmte Entscheidung  fest, es  verpflichtet Sie aber, sich in verbindlicher Weise mit dem Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger auseinanderzusetzen. Legt die Kommission nicht  den geforderten Änderungsantrag zum Europäischen Recht vor, so wird sie dies der Öffentlichkeit sehr genau begründen  müssen.

Wird das Europäische Bürgerbegehren die Bürgerbeteiligung in Europa fördern?
Ja! Das Europäische Bürgerbegehren wird die Wahrnehmung dafür schärfen, wie viele Angelegenheiten des täglichen Lebens inzwischen von der EU beeinflusst werden. Indem es den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, sich verbindlich und direkt bei den Europäischen Institutionen Gehör zu verschaffen, ermuntert es sie dazu, sich  mit Europäischer Politik auseinander zu setzen.
Das Europäische Bürgerbegehren wird Anreize schaffen, europaweit Allianzen zu bilden und über die Grenzen hinweg Menschen für ein Anliegen zu mobilisieren. Dies wird zur Ausdifferenzierung und Stärkung der europäischen Zivilgesellschaft beitragen.

Wofür steht die Initiative für das Europäische Bürgerbegehren?
Die Initiative für das Europäische Bürgerbegehren sammelt Unterschriften für die Umsetzung des Europäischen Bürgerbegehrens in geltendes Europarecht. Ziel ist eine Verankerung des Europäischen Bürgerbegehrens in der zukünftigen Verfassung, bzw. im Vertragstext. Des Weiteren setzt sich die Initiative für bürgerfreundliche Umsetzungsregeln des Europäischen  Bürgerbegehrens ein: So sollen vier Mitgliedsstaaten als „erhebliche Anzahl“ gelten und die Kommission soll zu einem bestimmten Procedere verpflichtet sein: Nach einer Prüfung, ob eine Initiative den formellen Vorgaben entspricht und ob ein Konflikt mit geltendem Europarecht vorliegt, soll die Kommission verpflichtet sein, innerhalb einer bestimmten Zeit einen entsprechenden Rechtsakt vorzuschlagen oder, im Falle einer Ablehnung eine ausführliche Begründung vorzulegen..

Kommentarfunktion geschlossen.